MediatorInnen ohne juristische Ausbildung wird geraten, Vereinbarungen einem Anwalt zu zeigen, bevor sie einem Gericht eingereicht werden. Sinnvoll kann es sein, vor Beginn einer Mediation ein Schlichtungsgesuch zu stellen, weil damit die Verjährung unterbrochen und in einigen Kantonen die Kostenübernahme beantragt werden kann. Eine Übersicht über die Kosten-Regelungen in den Kantonen findet sich hier: http://goo.gl/WpVqi