Das Abkommen über die wechselseitige Anerkennung der Mediationstitel mit Österreich ist seit Anfang 2011 in Kraft. Bedingung für die Anerkennung in Österreich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die Details dazu im Wortlaut: www.infomediation.ch/cms/uploads/media/Abkommen_Sdm_OEBM.pdf