Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Eidgenössische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzt das aus dem Jahr 1912 stammende Vormundschaftsrecht und enthält grundlegende Neuerungen, vor allem im Erwachsenenschutzrecht. Was hat sich inhaltlich, organisatorisch und verfahrensmässig durch diese Neuerungen geändert? Wie könnten sich die Neuerungen in der Praxis auswirken? Und vor allem: Welchen Platz nimmt die Mediation in diesem neuen System ein? Bieten sich hier neue Chancen? Und was könnte dies konkret bedeuten? Montag, 4. März 2013, 18.30 Uhr. Titelthema: Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Was bedeutet die Neuerung für die Mediation? Input durch RA lic.iur. Beat Reichlin von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich. Ort: Restaurant Au Premier, HB Zürich. Anschliessend: Apéro mit Häppchen. Die Teilnahme für Mitglieder von IfM und MFS ist kostenlos. Gäste bezahlen einen Unkostenbeitrag von 50 Fr. |